Echter herrenloser Streuner oder nur Freigänger?
Derzeit werden wieder vermehrt Sichtungen von vermeintlich „herrenlose Katzen“ gemeldet. Dabei handelt es sich oftmals nicht um echte Streuner oder ausgesetzte Tiere, sondern um Freigänger oder auch Tiere, deren Besitzer in den Urlaub gefahren sind und die Betreuung Nachbarn oder Freunden überlassen haben. Manchmal entwischen auch reine Wohnungskatzen den Betreuern oder es kommt vor, dass der betreute Freigänger sich in der Zeit der Abwesenheit seiner Besitzer ebenfalls „Urlaub“ nimmt und sein Revier ausdehnen. Das führt dann dazu, dass sie sich gelegentlich an anderer Stelle einfinden – eben dort, wo sich ein gefüllter Futternapf finden lässt.
Dies heißt aber noch lange nicht, dass ein solcher vorübergehender „Gast“ auch herren- bzw. besitzerlos ist. Für Tierfreunde ist es oft nicht leicht, echte Streuner oder ausgesetzte Tiere von Vermissten bzw. Katzen mit Freigang zu unterscheiden.
Was Sie tun können bei kätzischem Besuch
Vergewissern Sie sich, ob das Tier wirklich besitzerlos ist!
Das kann zum einen durch ein Foto des Tieres in den einschlägigen FB-Gruppen oder zum aderen einen Aushang oder Befragung in der Nachbarschaft sein.
Außerdem sollte man das Tier genauer beobachten, denn der optische Eindruck sagt meist schon einiges über den allgemeinen Gesundheitszustand aus: Eine ungepflegte Katze, putzt sich oftmals nicht mehr und eine Katze, die sich nicht mehr putzt, ist oftmals auch krank.
Vielleicht erkennt man bei genauerem Hinschauen auch ein Tattoo in den Ohren oder hat sogar die Möglichkeit einen Chip auszulesen.
Tiere die sich locken lassen und zutraulich sind, sind meistens keine „echten“ Streuner. Ausgesetzte oder entlaufene Wohnungskatzen sitzen oft starr an einer Stelle, machen sich manchmal durch klägliches Miauen bemerkbar oder versuchen Hilfe suchend in die vermeintlich vertraute Umgebung „Wohnung“ zu kommen.
In diesen Fällen ist es ratsam man verbringt die Katze als Fundtier ins Tierheim; eventuell weiß man dort auch bereits über einen gemeldeten Verlust Bescheid. Auch eine Fundmeldung an TASSO kann helfen den Besitzer ausfindig zu machen. Sollte man ein Fundtier bei sich zuhause aufnehmen, ist zwingend eine Fundanzeige bei der Gemeinde bzw. örtlichen Tierheim zu machen. Anderweitig handelt es sich um Fundunterschlagung und ist somit eine Straftat.
Beitragbild: Gähnende Katze im Grünen | Tier Foto erstellt von wirestock – de.freepik.com