Der Erlass kommt in den Stadtrat
Die Katzeschutzverordung ist zum Greifen nah.
>> Bericht der Verwaltung zum Erlass einer Katzenschutzverordnung
Termin: Donnerstag, den10.11.2022, um 17:00 Uhr
Die Stadtratssitzung kann auch online als Livestream verfolgt werden. >> Hier gehts zum Livestream
Die Streunerhilfe Aschaffenburg hat einen Blick vorab auf den „Beschluss zur Katzenschutzverordnung“ halten können und hat dazu einen Brandbrief an die Stadträte formuliert.
Warum?
Neben der Formulierung einer „ersten Alternative“, die sich auch eine Katzenschutzverordnung nennen darf, wurde eine „zweite Alternative“ ins Spiel gebracht bzw. empfohlen. Diese „zweite Alternative“ erfüllt aber in keinem Punkt die Anforderungen einer rechtsgültigen Katzenschutzverordnung. Das Ganze wurde allerdings so formuliert, als hätten die Städträte eine Wahl zwischen 2 Varianten an Katzenschutzverordnungen. Dem aber nicht so ist: die 2. Alternative ist ein biliiger Ablasshandel.
Hierzu hat der Verein Streunerhilfe Aschaffenburg ein Schreiben verfasst. Am Ende des Schreiben finden Sie eine Übersicht über den formalen Weg zu einer Katzenschutzverordnung mit einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht.
Brandbrief der Streunerhilfe Asschaffenburg an die Stadträte
Aschaffenburg, den 03.11.2022
Sehr geehrte Stadtrats-Mitglieder,
als gemeinnützige Tierschutzorganisation, die Streunerhilfe Aschaffenburg e.V., setzen wir uns seit jeher für Streunerkatzen, Kastrationen von Streunern und eine Einführung der Katzenschutzverordnung in Aschaffenburg ein.
Bekanntlich wird am 10.11.2022 im Stadtrat über den Erlass einer Katzenschutzverordnung abgestimmt. Beim Studium der diesbezüglichen Beschlussvorlage ist aufgefallen, dass wichtige Argumente und Aspekte, die für eine solche Verordnung sprechen unberücksichtigt geblieben sind:
- Nach Art. 20a des Grundgesetzes ist das Tierwohl Staatsziel. Kastration und die Verordnung ist ein entsprechendes Instrument zur Umsetzung. Für alle Fundtiere, darunter auch freilaufende oder freilebende Katzen, ist lt. Bundesgerichtshof die jeweilige Stadt/Gemeinde verantwortlich. Entzieht sich die jeweilige Kommune dieser Aufgabe, übernehmen ansässige Tierschutzvereine oder auch ehrenamtliche Bürger diese „Arbeit“.
- Zur Eindämmung freilebender Katzenpopulationen ist es zwingend notwendig, Katzen einzufangen und zu kastrieren. Da es bislang untersagt ist, ungekennzeichnete Katzen einer Kastration zuzuführen, bewegen sich diese Tierschützer aktuell in einer rechtlichen Grauzone (Tatbestand der Sachbeschädigung). Diese Rechtsunsicherheit ließe sich durch eine solche Verordnung beseitigen.
- Desweitern ist anzumerken, dass der Erlass einer Katzenschutzverordnung (Beschlussvorlage Alternative 1) einen Zuschuss an den Tierschutzverein nicht ausschließen wird. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die benötigten finanziellen Mittel mit Umsetzung der Verordnung zukünftig deutlich reduzieren werden.
Die derzeitige Beschlussvorlage erweckt den Eindruck einer Wahlmöglichkeit zweier Alternativen. Dem ist defacto nicht so: Wer die Alternative 2 wählt, sagt „NEIN zur Katzenschutzverordnung“ und somit „NEIN zum Tierwohl“!
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Arnold
1. Vorsitzende, Streunerhilfe Aschaffenburg e.V.
Ein kleiner Schritt gegen das Tierleid
… verwilderter Katzen, ein großer für die aktiven Tierschutzvereine. Bis das große gemeinsame Ziel einer Katzenschutzverordnung für die Stadt und den Landkreis Aschaffenburg erreicht ist, sind noch ein paar bürokratische Hürden zu nehmen – ein Schritt nach dem anderen heißt es jetzt. In der Zwischenzeit appellieren wir an die katzenbesitzenden Bürger, denn das Schicksal der herrenlosen Streunerkatzen liegt auch in bürgerlicher Hand:
Haben Sie Bedenken bezüglich einer Kastration? Vielleicht kann dieser Link dazu beitragen, Ihre Zweifel zu zerstreuen. Oder wenden Sie sich an einen Tierarzt ihres Vertrauens. … mehr erfahren