Unser Statement
Wir bedanken uns beim Main-Echo für die Nachfrage und freuen uns, dass sich dort erneut des Themas „Katzenschutzverordnung(Zwischenstand)“ angenommen wird.
Obgleich wir zum jetzigen Zeitpunkt zum „1. Jahrestag der Katzenschutzverordnung“ noch keine Bilanz ziehen können, so möchten wir aber dennoch gerne einen Einblick in unsere aktuelle Arbeit geben und einige weitere Informationen zum Thema liefern:
Katzenschutzverordnung – auch die Kennzeichnung und Registrierung ist wichtig!
Die zum 01.04.2023 eingeführte Katzenschutzverordnung beinhaltet zugleich die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht der sogenannten Freigängerkatzen in der Stadt Aschaffenburg. Alle durch uns aufgegriffene Katzen, die nicht gekennzeichnet bzw. zwar gechippt/tätowiert jedoch nicht in einem Haustierregister erfasst waren, wurden als Fundtiere ins Tierheim Aschaffenburg verbracht. Registrierte Tiere konnten hingegen innerhalb kürzester Zeit und ohne größere Umwege wieder zu ihren Besitzern zurückkehren. Gerade diese direkte Rückführung erspart der öffentlichen Hand Ausgaben. Also ein enormer geldwerter Vorteil der Katzenschutzverordnung? Ja, denn somit entfallen Gemeinden aufzubringende Kosten für die Aufnahme und die Verwahrung von Tieren, für die sie gemäß Fundrecht (§ 967 BGB) zuständig sind. Zur Erfüllung dieser hoheitlichen Aufgabe handeln Kommunen mit Tierheimen sogenannte „Fundtierverträge“. Diese beinhalten in der Regel Kostensätze als „Fallpauschalen“ und sind, nebenbei bemerkt, für die Tierheime bei Weitem nicht kostendeckend.
Und wie sieht das bei den Streunern aus? Wie viele sind das denn?
An den von uns betreuten bzw. unterstützen Futterstellen wurden alle aufgegriffenen Tiere kastriert und in diesem Zusammenhang auch gekennzeichnet (derzeit ca. 60 – 70 im Stadtgebiet lebende Tiere). Für Kosten zur medizinischen Notfall-Versorgung dieser Streunerkatzen kommen wir bei Bedarf ebenfalls auf. Sollte an einer Futterstelle ein „Neuzugang“ dauerhaft auftauchen, so werden auch dessen Kastration- und Kennzeichnungskosten durch uns übernommen. Das Tier wird im Tierregister TASSO auf unseren Verein registriert und darf im Anschluss wieder in sein Revier zurück. Einen potenziellen Besitzer der um Umschreibung gebeten hätte, gab es bei uns bisher nicht.
Trotz alledem gibt es immer noch viel zu viele unkastrierte verwilderte Katzen, die sich den Menschen nicht zeigen und im Verborgenen leben. Hier lässt sich über die Dunkelziffer nur vage spekulieren. Darüber hinaus kümmern sich etliche engagierte Bürger teilweise schon seit vielen Jahren um Streunerkatzen und finanzieren aus eigener Tasche Futter, Kastrationen und Kennzeichnungen. Diese Tierfreunde kennen „ihre“ Streunerkatzen, aber eine genaue Anzahl kann auch hier nicht beziffert werden.
Gibt es auf den Bauernhöfen viele unkastrierte Katzen?
Wir haben bei Landwirten im Stadtgebiet angefragt, inwiefern finanzielle Unterstützung bei Kastrationen benötigt wird. Gemäß Eigenauskunft dieser Landwirte sind alle deren Hofkatzen kastriert. Ebenso haben wir uns diesbezüglich an den Deutschen Bauernverband e.V. (DBV) mit Sitz in Berlin gewandt, um erneut auf die Brisanz des Themas hinzuweisen.
Unterstützung bei Kastrationskosten
Aufgrund der seit dem 01.11.2023 geltenden neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) haben sich auch die Preise für Kastrationen deutlich erhöht. Dass dies durchaus eine echte Herausforderung darstellt, merken wir an vermehrten Nachfragen nach Unterstützung bei den hohen Tierarztkosten der nun vorgeschriebenen Kastration und Kennzeichnung. Gerade auch durch unsere Zusammenarbeit mit dem Verein (Tier-) “Oase Aschaffenburg e. V.“ sehen wir, dass sich für finanziell schwächer aufgestellte Personen ein großes Problem auftut. Obwohl unser Hauptanliegen die „echten“ Streunerkatzen sind, unterstützen wir in Ausnahmenfällen auch Besitzer von Freigängerkatzen in Form von geldwerten Gutscheinen.
Ein hoffnungsvoller Blick voraus
Wir sind überzeugt davon, dass eine flächendeckende Katzenschutzverordnung (kastrieren, kennzeichnen, registrieren) vielen weiteren Katzen großes Leid ersparen wird. Deshalb setzen wir uns als Verein auf Landes- und Bezirksebene und auch bundesweit für eine solche Verordnung ein. Entsprechende grundlegende Kontakte wurden bereits geknüpft.
Mit einem starken Bündnis können wir möglicherweise bayern- bzw. deutschlandweit ein Umdenken und positive Resonanz für eine Katzenschutzverordnung erreichen.
Unser nächstes priorisiertes Ziel ist es, eine Katzenschutzverordnung für den Landkreis Aschaffenburg zu erwirken.
Hierfür stehen wir und dafür kämpfen wir!
Zusammenfassung des ME-Artikels
Was bringt die Aschaffenburger Katzenschutzverordnung? Seit 1. April in Kraft – Eine erste Bilanz
Autor: Renate Ries
Die Katzenschutzverordnung in Aschaffenburg, die seit dem 1. April in Kraft ist, hat das Ziel, das Leid freilaufender Katzen zu verringern. Tierschützer sollen mehr Rechtssicherheit erhalten, da u.a. freilaufende Katzen aufgrund der Verordnung kastriert werden dürfen. Die Stadt Aschaffenburg verzeichnet jedoch weiterhin Katzenhalter, die sich nicht an die Verordnung halten. Die Stadt hat, entgegen der Möglichkeiten, die die Verordnung bietet, bisher keine umkastrierten Besitzerkatzen zur Kastration beim Tierarzt vorgestellt.
Der Tierschutzverein Aschaffenburg und Umgebung e.V. ist der Vertragspartner der Stadt für Fundkatzen. Bis September wurden 341 Fundtiere im Tierheim abgegeben, im Vergleich zu 396 Tieren im Jahr 2022. Die Streunerhilfe Aschaffenburg e.V. berichtet von einer gestiegenen Nachfrage nach Zuschüssen für Kastrationen seit Inkrafttreten der Verordnung. Die Aktion Sorgenkatzen merken an, dass nur durch eine Verordnung uneinsichtige Halter in die Pflicht genommen werden können. Alle drei Vereine setzen sich für eine flächendeckende Katzenschutzverordnung ein.
Die Wirksamkeit der Verordnung lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen, da ausreichende Daten fehlen. Eine detaillierte Bilanz wird Anfang 2024 erwartet.